Ich beantrage / Wir beantragen die Freistellung vom Verwendungsverbot
des § 23 (1) 1. Halbsatz gemäß § 24 (1)
der 1. SprengV ( Bekanntmachung 31.01.91, BGB1 I, S. 169).
Die Klassen III und IV sollen nicht
mit abgebrannt werden, daher ist auch kein Pyrotechniker
mit Erlaubnis gemäß § 27 oder Befähigungsschein
nach § 20 SprengG erforderlich. Ferner beantragen wir
die zur Beschaffung des vorgesehenen Kleinfeuerwerks (Sonnen,
Fontänen, Raketen etc.) notwendige Ausnahmegenehmigung
gemäß § 24 (1) der 1. SprengV [siehe hierzu
§ 21 (1)]. Ich versichere / Wir versichern, daß
das Abbrennen des Kleinfeuerwerks nicht in der Nähe
von Anlagen und Gebäuden stattfindet, die in §
24 (1) der 1. SprengV als besonders schützenswert genannt
sind. |