Bezugsgenehmigung
Hinweise zur behördlichen Genehmigung Möchten Sie während
des Jahres Kleinfeuerwerk der Klasse II (sog. Silvester-Feuerwerk)
abbrennen? Hierzu benötigen Sie eine Bezugsgenehmigung (zur
Vorlage bei Ihrem Händler) und eine Freistellung vom
Verwendungsverbot.
Sie füllen ganz
einfach den Antrag komplett aus und reichen diesen bei dem Ordnungsamt ein,
in dessen Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk abgebrannt werden
soll:
Antragsteller:
Name und Privatanschrift
Anschrift des zuständigen Ordnungsamtes
Begründung:
Hochzeitsfeiern, besondere Geburtstage, Jubiläen, Firmengründungen
u.ä.
Veranstaltungsort:
genaue Anschrift des Veranstaltungsortes
Ort, Datum, Unterschrift
Durchführung durch:
Name desjenigen, der das Feuerwerk abbrennt.
Hier gelangen Sie zur Bezugsgehnemigung
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Einzugsermächtigung
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